Altersdiskriminierung durch das vormalige BesoldungsdienstalterDas Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am 16. Januar 2018 in drei Musterverfahren den Klägern Schadensersatz- bzw. Entschädigungsansprüche zugesprochen. Das Landesamt für Finanzen (LfF) greift die ruhenden Widerspruchsverfahren nunmehr auf und ermittelt die individuell zustehenden Schadensersatz- bzw. Entschädigungsansprüche. http://217.113.45.228:8081/bdk/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/altersdiskriminierung-durch-das-vormalige-besoldungsdienstalterhttp://217.113.45.228:8081/bdk/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/altersdiskriminierung-durch-das-vormalige-besoldungsdienstalter/@@download/image/Münzen.jpg
Altersdiskriminierung durch das vormalige Besoldungsdienstalter
19.02.2018
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am 16. Januar 2018 in drei Musterverfahren den Klägern Schadensersatz- bzw. Entschädigungsansprüche zugesprochen.
Das Landesamt für Finanzen (LfF) greift die ruhenden Widerspruchsverfahren nunmehr auf und ermittelt die individuell zustehenden Schadensersatz- bzw. Entschädigungsansprüche.
Nach den derzeitigen Planungen wird das
LfF Ende März 2018 allen Widerspruchsführerinnen und -führern einen
Widerspruchsbescheid übersenden. Die Zahlung einer Entschädigung erfolgt
zusammen mit den Bezügen für den Monat April 2018.