Beamtenbesoldung verfassungswidrig?
10.09.2008
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat ein Verfahren ausgesetzt, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage einzuholen, ob die Netto-Gesamtbesoldung des Klägers im Jahr 2005 verfassungsgemäß war.

Bereits im Januar hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg ein Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, da nach Überzeugung der Richter die Besoldung der Beamten in NRW nicht mehr den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht.
Links zur Nachricht
- Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Braunschweig vom 10.09.2008, Az. 7 A 357/05.
- Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 17.01.2008, Az. 2 K 3224/04, 2 K 480/06, 2 K 2366/06, 2 K 4083/04
- BDK NRW: Besoldung und Versorgung verfassungswidrig