FZO - der Murks geht weiter...
17.12.2009

Jüngster Coup des Innenministeriums: Für Dezember 2009 wurden den Behörden A12- und A13-Beförderungsmöglichkeiten zugewiesen, gleichzeitig aber die Vergabe untersagt. Angekündigt ist ein weiterer Erlass, der die Vergabe der Beförderungen regeln soll. Es ist daran gedacht, jede einzelne Beförderungsmöglichkeit landesweit "auszuschreiben", was dazu führt, dass nach A12 oder A13 bewertete Funktionsinhaber sich erneut auf ihre Stelle zur Beförderung bewerben müssen. Dass der Funktionsinhaber sich bereits durch ein Auswahlverfahren für die Funktion qualifiziert hat, scheint unbedeutend. Was mit ihm geschieht, falls er bei dem aktuellen Auswahlverfahren unterliegt, bleibt ebenfalls unbeantwortet.
Der BDK wird auch dieses "Verfahren" auf den verwaltungsgerichtlichen Prüfstand stellen. Wer nicht hören will, müssen fühlen - wie schon im Sommer, als 4 Verwaltungsgerichte die "topfscharfe Zuweisung" von Beförderungsstellen und die Nichtbeachtung der Beurteilungen als verfassungswidrig einstuften.
Man darf gespannt sein, wie lange dieser Murks, der übrigens auch die Behördenleitungen in den Kreispolizeibehörden düpiert, noch als "Qualitätsmanagement" seitens des Innenministers nach außen vertreten werden kann.