Landespolitik sieht keinen Handlungsbedarf – Landesbesoldung ist angeblich verfassungsgemäß - aus der Serie: Wo bleibt Niedersachsen?
26.05.2015

Das höchste Verfassungsorgan hat gesprochen und der Politik einen Auftrag erteilt. Der BDK hatte wieder, auch unter Hinweis auf die Klagen des BDK zur verzögerten Besoldungsanpassung 2014, die politisch Verantwortlichen zum Handeln aufgefordert.
Doch binnen kürzester Frist erlaubt sich die Niedersächsische Staatskanzlei in anderem Zusammenhang (neues Besoldungsgesetz im Hinblick auf die EuGH Vorgaben zur Altersdiskriminierung) eine erste und schon erkennbar abschließende Bewertung vorzunehmen.
Zitat:
„Hinsichtlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Angemessenheit der Richterbesoldung vom 05. Mai 2015 ist die Prüfung möglicher Konsequenzen zwar noch nicht vollständig abgeschlossen. Derzeit ist für Niedersachsen jedoch kein Handlungsbedarf zu erkennen. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Alimentation der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter im Land verfassungsgemäß ist“!
Link zum Pessetext der Nds. Staatskanzlei:
http://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/neufassung-des-besoldungsgesetzes-wird-in-den-landtag-eingebracht-eugh-vorgaben-gegen-altersdiskriminierung-werden-umgesetzt-133758.html
Hallo?
Nichts verstanden?
Keine Interesse an der Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Dienstes?
Wegbrechende Bewerberzahlen und Abwanderungen kein Problem?
Besoldungsunterschiede zwischen den Ländern, Niedersachsen hat bald die rote Laterne im Bundesvergleich, kein Problem? Alles in Ordnung im öffentlichen Dienst?
Immer noch tolle Stimmung und gute Gespräche?
Weiter so?
Der geschäftsführende Landesvorstand