Lebensarbeitszeit: Verlängerung bis Ende 2026 – Bedarf übersteigt erneut das Angebot
30.07.2025

Der Erlass zur Fortschreibung der freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit wurde nun offiziell an die Behörden übermittelt. Damit ist der Weg frei für Beamtinnen und Beamte, die auch über die reguläre Altersgrenze hinaus ihren Dienst leisten möchten – nun mit der Möglichkeit bis zum 31. Dezember 2026.
Für das Jahr 2026 sind erneut 220 Ausgleichsstellen vorgesehen, die sich wie folgt auf die Besoldungsgruppen verteilen:
- 40 Stellen der Besoldungsgruppe A 13
- 60 Stellen der Besoldungsgruppe A 12
- 120 Stellen der Besoldungsgruppe A 11
Doch schon jetzt zeigt sich deutlich: Der tatsächliche Bedarf wird die Zahl der verfügbaren Ausgleichsstellen voraussichtlich übersteigen. Die Entwicklungen der letzten Jahre machen klar, wie sehr der Wunsch besteht, über das reguläre Maß hinaus Dienst zu leisten – sei es aus Pflichtbewusstsein oder zur Stabilisierung der angespannten Personalsituation.
Für den BDK steht jedoch ebenso fest: Die wiederholte Schaffung von Ausgleichsstellen darf nicht zur scheinbaren Lösung eines strukturellen Problems werden. Die freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist ein sinnvoller individueller Beitrag – sie kann und darf jedoch kein Ersatz für eine vorausschauende und nachhaltige Personalentwicklung in der Polizei sein.