Neues Urteil aus Karlsruhe – Musterschreiben in Sachen Alimentation für BW

10.12.2025

BVerfG-Beschluss vom 17.09.2025, Az. 2 BvL 20/17 u.a. – veröffentlicht Ende November 2025

10.12.2025

Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe entwickelt mit seinem aktuellen Beschluss zur A-Besoldung in Berlin seine Rechtsprechung in Sachen Besoldung und Versorgung weiter. Die neuen Vorgaben aus Karlsruhe, die leider erst Ende November veröffentlicht worden sind, dürften dabei nicht nur für Berlin von Relevanz sein, denn dort muss die Landesregierung der Hauptstadt binnen Frist handeln, vielmehr könnten sich die Besoldungs- und Versorgungssysteme in Bund und Ländern als überarbeitungsbedürftig erweisen. 

Leider ist das alles noch nicht so klar – das bestätigt für Baden-Württemberg auch das zuständige Landesamt für Besoldung und Versorgung (https://lbv.landbw.de/-/grundsatzbeschluss-des-bundesverfassungsgerichts-vom-17.09.2025-az.-2-bvl-5/18-u.a-ver%C3%B6ffentlicht-am-19.11.2025?redirect=%2Faktuelles). Und im Musterländle hat die grün-schwarze Regierung mit der Umsetzung des sog. 4-Säulenmodells im Gegensatz zu anderen Bundesländern immerhin zurückliegend ernsthafte Anstrengungen unternommen, die bis dato geltenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verfassungskonform umzusetzen (wenngleich noch nicht vollständig gerichtlich geklärt ist, ob dies gelungen ist oder nicht – denn es wird eben immer komplizierter). 

Fakt ist: für die Beamtinnen und Beamten – sowohl im aktiven Dienst, als auch im Ruhestand – wird es immer schwieriger ihr Recht durchzusetzen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass sich in Bund und Ländern, also bei den Dienstherren, die Meinung breit gemacht hat, Klagen individuell zu führen und auf Musterklagen zu verzichten. Die im Grundgesetz verankerten und durch Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des Berufsbeamtentums – die Rechte und Pflichten für Beamtinnen und Beamte vorsehen – werden auf der Rechteseite zunehmend durch den Landesherren beschnitten und eingeschränkt. Das System von Geben und Nehmen kommt aus dem Gleichgewicht.

 

Unseren BDK-Mitgliedern haben wir am heutigen Tage hierzu einige Informationen und Vorlagen zukommen lassen. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an den geschäftsführenden Landesvorstand.

 

 

Steffen Mayer,

Landesvorsitzender

Schlagwörter
Baden-Württemberg
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