Auswirkungen fehlender Dienstpostenbewertungen auf künftige Personalverfügungen
14.09.2013
Der CDU-Abgeordnete und Polizeisprecher seiner Fraktion Thomas Blenke hinterfragt in einer Landtagsdrucksache 15/3943 die möglichen Konsequenzen bei Beförderungen und Versetzungen aufgrund fehlender Stellenbewertungen.

Gemäß § 20 Absatz 1 Satz 1 Landesbesoldungsgesetz sind die Funktionen der Beamten und Richter nach den an sie gestellten Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen.
Gestützt auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 30. Juni 2011, wonach Dienstposten nicht ohne besondere sachliche Rechtfertigung gebündelt werden dürfen (BVerwGE 140, 83), rückt das Thema zunehmend in den Fokus weiterer verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen.
In der Drucksache 15/3943 zitiert:
- Bundesverwaltungsgericht, 2 C 19.10
- Thüringer Oberverwaltungsgericht, 2 EO 132/2012