Tarif - BDK fordert kostenfreies Jobticket und 5,4 %ige Einkommenssteigerung
20.11.2018

„Angesicht drohender Dieselfahrverbote und als bislang
einmaliger Beitrag zum Umweltschutz folgen wir dem beispielgebenden
Verhandlungsergebnis aus Hessen und fordern für die ca. 3,3 Millionen
Beschäftigen, davon ca. 1 Million Tarifbeschäftigte, der Länder ein
kostenfreies Jobticket.“, erläutert die stellvertretende
Bundesvorsitzende Alexandra Blochum.
Die Finanzierung des
kommenden Tarifabschlusses kann nicht an leeren Kassen scheitern. Die
Haushalte der Länder weisen im ersten Halbjahr 2018 einen Überschuss von
17,1 Milliarden Euro auf. Die Einnahmen steigen bis zum Jahresende
weiter. Alle öffentlichen Haushalte haben eine Rekordeinnahme von 715,4
Milliarden Euro eingenommen. Dabei erzielen vor allem die Länder
deutliche Überschüsse.
„Die Tarifbeschäftigten der Länder müssen
dringend die in der Vergangenheit verpassten Lohnangleichungen
nachholen. Im Vergleich zum TVöD hinkt der TV-L mit 2,4 % weniger
Einkommen hinterher. Die Inflationsrate liegt deutlich über 2 %, sodass
unsere Forderung nach einer 5,4%igen Lohnsteigerung tatsächlich nur
einem einprozentigen Zuwachs gleichkommt.“, erläutert die
Tarifpolitische Sprecherin des BDK, Katrin Ruhmann. Sie ergänzt: „Um es
deutlich zu sagen: Diese Zahl muss hinten rauskommen. Wir alle wissen,
dass die Forderungen von ver.di & Co. sowieso nur den Regeln der
Basarmethode folgen und in die pauschale 6 %-Forderung schon Abschläge
eingepreist wurden, die dann wie immer den `harten` und langwierigen
Verhandlungen zum Opfer fallen. Das ist reine Augenwischerei.“
Seit
Jahren wird der stufengleiche Aufstieg gefordert. Die
Tarifbeschäftigten beim Bund und in Hessen haben ihn bereits, in den
Ländern ist er längst überfällig. Bei einer Höhergruppierung wird ein
Landesbeschäftigter einer Stufe seiner neuen Entgeltgruppe zugeordnet,
die seinem alten Gehalt entspricht. Unter gewissen Voraussetzungen
reduziert sich sein Einkommen sogar.
Wir fordern: Höhergruppierungen müssen sich für Jeden sofort auszahlen!
Die
„kleine“ Entgeltgruppe 9 im TV-L ergibt sich aus der Überleitung von
sehr verschiedenen Gehalts- und Lohngruppen des BAT und MTArb in den
TV-L im Jahre 2006. Einige wurden in die reguläre EG 9 mit damals 5
Erfahrungsstufen und regulären Stufenlaufzeiten übergeleitet, andere in
die EG 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten, ohne die Möglichkeit in
Stufe 5 aufzusteigen.
Die Bezeichnung "kleine EG 9" hat sich mit
den Jahren verbreitet, auch wenn diese offiziell nicht existiert. Diese
Eingruppierung ist schon lange nicht mehr zeitgemäß und stellt keine
wirkliche Option für unsere Tarifbeschäftigten dar und muss daher
wegfallen.
Im Anschluss an die Tarifverhandlungen ist es eine
politische Pflicht, das lineare Tarifergebnis zeitnah und inhaltsgleich
auf unsere Beamtinnen und Beamten zu übertragen.