The Länd – sonst Spitze – bei der Polizeizulage auf einem der hinteren Plätze!
29.04.2025

132,69 Euro – mit diesem Geldbetrag werden aktuell die besonderen Belastungen und Gefahren des Polizeiberufs durch das Land Baden-Württemberg honoriert - die sogen. Polizeizulage.
Polizistinnen und Polizisten erleben teilweise an nur einem Wochenend-Dienst derart belastende Dinge, die dem Großteil der Bevölkerung ein Leben lang erspart bleiben. Ihnen wird eine besondere Einsatzbereitschaft abverlangt und sie setzen regelmäßig ihre Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel.
Zudem, wir alle merken es: Das Klima, welches wir bei der Ausübung unseres Dienstes erleben, ist in den letzten Jahren deutlich rauer geworden.
Die verbalen, aber auch die körperlichen Angriffe auf Polizeibeamte nehmen zu – in ihrer Intensität, aber auch in ihrer Häufigkeit. Auch unser Dienstherr hat dies erkannt und thematisiert das immer wieder – gut und richtig so.
Ein entscheidender Schritt fehlt aber. Seit dem Jahr 2008 wurde die steuerpflichtige Polizeizulage in Baden-Württemberg nicht mehr erhöht. Ihr Betrag wurde in Höhe von (brutto) 132,69 Euro eingefroren und wird dadurch auch jedes Jahr durch die Inflation abgewertet. Seit mehr als 17 Jahren!!
Um es zusammenzufassen – die Belastungen, die verbalen und körperlichen Angriffe, die Gefahren im täglichen Dienst nehmen seit Jahren zu – werden aber immer geringer honoriert.
Wertschätzung sieht anders aus.
Andere Länder und der Bund machen es vor. In Rheinland-Pfalz wurde die Polizeizulage letztes Jahr auf ca. 180 Euro angehoben. Die Kollegen der Bundespolizei bekommen schon seit längerer Zeit 228 Euro. Man mag sich fragen, ob die Belastungen hier höher sind als in Baden-Württemberg – oder ob man den Polizeibeamten dort mehr Wertschätzung entgegenbringt.
Die Polizeizulage ist zudem eine amtsprägende Zulage und muss ruhegehaltsfähig werden.
Wir fordern eine deutliche Erhöhung der Polizeizulage, die Einführung deren Ruhegehaltsfähigkeit sowie eine automatische Anpassung ihrer Höhe durch Einbeziehung in Gehaltserhöhungen.
Die besonderen Belastungen des Polizeidienstes enden nicht nach dem Ende der aktiven Karriere, sondern wirken fort. Dieser Tatsache gilt es, angemessen zu begegnen.
Klaus Ullenbruch, Stellv. Landesvorsitzender BDK BW
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