Treffen mit Amtsleitung des Finanzamtes für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg
29.07.2025

"BuStra" ist die Abkürzung für die Bußgeld- und Strafsachenstelle. Die „BuStra“ ist eine Abteilung innerhalb der Steuerverwaltung, die für die Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zuständig ist. Sie übernimmt im Wesentlichen die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in Steuerangelegenheiten und diente dem BDK, Landesverband Hamburg, beispielgebend bei der Entwicklung unseres Konzeptes der Kriminalpolizeilichen Strafsachenstelle, kurz „KrimStra“. Weil die Übertragung staatsanwaltschaftlicher Aufgaben an die Kriminalpolizei - anders als im Steuerrecht - nicht ohne eine Anpassung der Bundesgesetzgebung (StPO) möglich ist, wird in Hamburg nunmehr die vom BDK unterstützte Idee der Einrichtung einer „Gemeinsamen Eingangsstelle“ (GES) von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt. Nach unserer Meinung der einzige, realistische Vorschlag, ein weiteres Anwachsen von Verfahrenshalden in den Häusern der Staatsanwaltschaft und Polizei aufzuhalten, um damit einen vollständigen Kollaps der Strafverfolgung abzuwenden. Da Straftaten im Hause des Finanzamtes für Prüfungsdienste schon sehr lange, sehr erfolgreich in enger Zusammenarbeit von Finanzverwaltung und Staatsanwaltschaft Hamburg verfolgt werden, wollte sich der BDK im Hinblick auf die geplante Einrichtung der GES über die dort gemachten Erfahrungen informieren. So folgten der BDK-Landevorsitzende Jan Reinecke gemeinsam mit Susanne Schmidt, Konzeptverantwortliche des BDK KrimStra-Konzeptes, bereits am 3. Juli 2025 der Einladung von Björn Rottpeter, Amtsleiter des Finanzamts für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg, an dessen Amtssitz in Hamburg Lokstedt. Ebenfalls dem Gespräch wohnte der Kollege Stein bei, Steuerfahnder und Ortsverbandsvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG).
Der Austausch mit Björn Rottpeter und dem Kollegen Stein war offen, praxisorientiert und ermutigend. Besonders eindrucksvoll: Die Erfahrungen mit dem Hamburger Modell der Einheitssachgebiete, das seit Jahren bei dem Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen erfolgreich praktiziert wird und bespielgebend für die Umsetzung der GES sein dürfte. Denn hier arbeiten Steuerfahndung und BuStra-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsam an Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren unter einer Sachgebietsleitung, die sowohl ermittlungspraktisch als auch für den Verfahrensabschluss verantwortlich ist.
Das Prinzip der Einheitssachgebiete: Alles aus einer Hand, von der Sachverhaltsermittlung über die rechtliche Bewertung bis zur verfahrensabschließenden Entscheidung. Im engen Schulterschluss mit der Staatsanwaltschaft, aber ohne Überlagerung durch doppelte Prüfmechanismen führt zu den auch von der GES angestrebten Ergebnissen: Beschleunigte Verfahren, hohe Bearbeitungsqualität und minimierte Reibungsverluste.
Das Hamburger Modell der Einheitssachgebiete ist mittlerweile bundesweit aufgegriffen worden und gilt heute in der Steuerverwaltung als Referenz für funktionierende Verantwortungsteilung im Strafverfahren.
Was wir nun aus dem Hamburger BuStra-Modell für die GES lernen können:
Einheit statt Fragmentierung
Sachverhalt, Ermittlung und Bewertung erfolgen in einem organisatorischen Verbund. Das sichert Verfahrenskontinuität, reduziert Abstimmungsaufwand und beschleunigt Abläufe.
Verantwortung statt Misstrauenskultur
Die Staatsanwaltschaft erhält vollständige, juristisch tragfähige Zuarbeiten, auf deren Qualität sie sich verlassen kann. Zugleich kann sie darauf vertrauen, dass die BuStra sachgerecht entscheidet, welche Verfahren sie in eigener Kompetenz abschließend bearbeitet und welche einer staatsanwaltschaftlichen Bewertung zuzuführen sind.
Pragmatische Qualifikation
Die BuStra zeigt: Durch kompakte Schulungen und „Training on the Job“ gelingt es, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erfolgreich im Strafrecht zu qualifizieren, auch ohne klassische Justizausbildung.
Kooperation auf Augenhöhe
Gelingende Zusammenarbeit entsteht dort, wo gegenseitiges Vertrauen und strukturelle Klarheit zusammentreffen – nicht durch Formalismus.
Die Erfahrungen des Finanzamtes für Prüfungsdienste und Strafsachen mit dem dort seit vielen Jahren positiv angewandten Hamburger Modell der Einheitssachgebiete bestärkt unser Vertrauen darauf, dass auch eine „Gemeinsame Eingangsstelle“ von Polizei und Staatsanwaltschaft der richtige Ansatz sein könnte, den desolaten Zustand der Strafverfolgung zu beenden. Nun kommt es auf die Umsetzung an! Der BDK wird den in Kürze startenden Piloten der GES konstruktiv begleiten.