Versetzungen innerhalb der Kriminalpolizei ohne Altersgrenze - Aktueller Erlass schreibt Ausnahmen bei Versetzungen fest
22.03.2012

Der BDK hatte bereits im Juli 2011 und zuletzt beim Landesdelegiertentag in Selm-Bork in ausführlichen Gesprächen mit Ministerialdirigent Wolfgang Düren, Leiter der Polizeiabteilung im Ministerium für Inneres und Kommunales, auch dieses Problem intensiv erörtert, mit Beispielfällen hinterlegt und auf entsprechende Regelungen gedrängt.
Mit dem Erlass, dem in der letzten Woche auch der PHPR, in dem BDK seit vielen Jahren vertreten ist, zugestimmt hat, bedarf es für landesweite Versetzungen von „K zu K“ zukünftig keiner Ausnahmegenehmigung mehr.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales folgt damit erneut der Argumentation des BDK, verstärkt nicht nur für jungen Nachersatz zu sorgen, sondern auch das erforderliche Berufs- und Erfahrungswissen in der Kriminalpolizei zu halten und zu fördern.