Antrag auf Gewährung von Rechtsschutz Über dieses Formular können BDK-Mitglieder einen Antrag auf Rechtsschutz stellen und alle erforderlichen Unterlagen gemäß der BDK-Rechtsschutzordnung einreichen. Nach Prüfung Ihrer Daten durch die Bundesgeschäftsstelle wird der Vorgang an die Roland Rechtsschutzversicherung zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwaltskanzleien grundsätzlich nicht vom Versicherungsschutz gedeckt sind. Persönliche Angaben Anrede Frau Herr Divers Name, Vorname Straße und Hausnummer PLZ und Ort Verband Baden-WürttembergBayernBerlinBrandenburgBremenBundeskriminalamtBundespolizei/ZollHamburgHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland PfalzSaarlandSachsenSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinThüringen Amts-/Dienstbezeichnung Geburtsdatum Ihre für die BDK-Kommunikation präferierte E-Mail-Adresse Für Rückfragen der Versicherung geben wir die in unserer Mitgliederverwaltung hinterlegte von Ihnen präferierte E-Mail an die Versicherung weiter. Telefonnummer Rechtschutzanliegen Ich beantrage Rechtsschutz für/zur ein gegen mich anhängiges Ordnungswidrigkeits-/Strafverfahren in Ausübung beruflicher Tätigkeit (z.B. Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung, Strafvereitelung im Dienst) ein gegen mich anhängiges Verkehrsordnungswidrigkeits-/Verkehrsstrafverfahren (Fahrer-Rechtsschutz für das Lenken von Fahrzeugen) in Ausübung beruflicher Tätigkeit (z.B. Verkehrsunfall, Verstoß gegen Verkehrsvorschriften auf dem Dienstweg oder während der Dienstfahrt) ein gegen mich anhängiges Disziplinarverfahren (z.B. Dienstvergehen, Verstoß gegen dienstliche Anordnung, Verletzung von Dienstgeheimnissen, eines Strafverfahrens) einen Rechtsstreit zwischen mir und meiner Dienstbehörde (z.B. Beurteilung, Beförderung, Stellenbesetzung, Eingruppierung, Rückforderung Versorgungsbezüge, Beihilfe/freie Heilfürsorge) Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Zivilverfahren aus ursächlichem Zusammenhang in Ausübung beruflicher Tätigkeit (z.B. Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls/Verletzung im Dienst, Sachbeschädigung) Geltendmachung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten, z.B. bei Renten-/Versorgungsangelegenheiten (Sozialrechtsschutz) einen Schadensfall in unmittelbarem Zusammenhang mit und aus Anlass der BDK Verbandstätigkeit einen Rechtsstreit, der durch den Versicherungs-Rahmenvertrag nicht abgedeckt ist (Sonderrechtsschutz). Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass die Gewährung von Rechtsschutz im allgemeinen Interesse der Mitglieder oder im Interesse des BDK als Berufsverband liegt. ... wegen/bezüglich (bezogen auf die oben getroffene Auswahl) Aktenzeichen Unterlagen Anlagen dürfen die Dateigröße von 15 MB nicht überschreiten! Bitte nutzen Sie diesen Link, um Ihren Anlagen in das PDF-Format umzuwandeln. Sachverhaltsschilderung Bitte erläutern Sie den Grund Ihres Anliegens mit Hinweis auf den dienstlichen Zusammenhang, wenn möglich unter Angabe der Punkte, auf die sich die Rechtsverteidigung stützen soll. Die max. Dateigröße für Anhänge beträgt 15 MB. Unterlagen Bitte laden Sie hier die den Fall betreffenden Schriftstücke und fallbezogene Anlagen im PDF-Format hoch (z.B. Vorladung, Vernehmungsbogen, Einleitungsverfügungen, Beurteilung, Bescheid der Behörde ggf. inkl. Widerspruchsschreiben (fristwahrend), Unfallberichte, Arztberichte) Die Anlagen werden an die Versicherung weitergeleitet. Die max. Dateigröße für Anhänge beträgt 15 MB. Weitere Unterlagen Die max. Dateigröße für Anhänge beträgt 15 MB. Weitere Unterlagen Die max. Dateigröße für Anhänge beträgt 15 MB. Weitere Unterlagen Die max. Dateigröße für Anhänge beträgt 15 MB. Weitere Unterlagen Die max. Dateigröße für Anhänge beträgt 15 MB. Anwaltliche Vertretung Kanzlei Mit der Wahrnehmung meiner Interessen wird folgender Rechtsbeistand beauftragt Rechtsanwalt:in Straße und Hausnummer PLZ und Ort Ich bitte um Empfehlung einer Rechtsanwaltskanzlei Private Versicherungen (Diese Angaben werden vom BDK-Rechtsschutzversicherer gefordert. Sie haben keinen Einfluss auf die Gewährung von Rechtsschutz durch diesen!) Private Rechtsschutzversicherung besteht bei Geben Sie an, wenn eine abgeschlossene Familien-, Verkehrsrechtsschutzversicherung für mich, den Ehepartner oder ehegleichen Lebenspartner besteht. Versicherungs-Nr. besteht nicht Vormitgliedschaft (Wechsel der Gewerkschaft) Nachweis Vormitgliedschaft Bei einem nahtlosen Übertritt aus einer anderen Gewerkschaft oder Berufsverband wird die vorangegangene Mitgliedschaft gemäß der BDK-Bundessatzung angerechnet. Im Falle der Gewährung von Rechtsschutz kann dies in Hinblick auf den Zeitpunkt des Schadenseintrittes von Bedeutung sein. Sofern Sie eine nahtlose Vormitgliedschaft noch nicht nachgewiesen haben, können den Nachweis über den Zeitraum dieser Vormitgliedschaft im PDF-Format hier hochladen (ggf. bei der vorherigen Gewerkschaft anzufordern). Satzung des BDK Rechtsschutzordnung des BDK Datenschutz-Hinweise der Versicherung Einwilligung Datenweitergabe & Richtigkeit Mit dem Absenden bestätige ich, dass meine in der Antragsstellung zur Gewährung von Rechtsschutz gemachten Angaben korrekt sind. Ich erkläre mich einverstanden, dass meine Daten inkl. der eingereichten Unterlagen an die Roland-Rechtsschutzversicherung und meinen zuständigen BDK Landesverband/Verband weitergeleitet sowie in der BDK Bundesgeschäftsstelle für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert werden. Die Datenschutz-Hinweise der Versicherung habe ich zur Kenntnis genommen und werden von mir als verbindlich anerkannt. Einwilligung Rechtsschutzordnung und Hinweise Die Satzung und Rechtsschutzordnung des BDK sind mir bekannt und werden von mir als verbindlich anerkannt. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwaltskanzleien gemäß der BDK-Rechtsschutzordnung grundsätzlich nicht vom Versicherungsschutz gedeckt sind. Die Deckungszusage umfasst in der Regel die gesetzlichen Kosten und Auslagen. Ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass dem Grunde nach auch bei dem Vorwurf eines nur vorsätzlich begangenen Delikts (reines Vorsatzdelikt) bis zum Abschluss der ersten Instanz Versicherungsschutz besteht. Im Falle einer Vorsatzverurteilung entfällt der Versicherungsschutz jedoch rückwirkend und die Versicherung fordert die verauslagten Kosten zurück. Captcha Frage: Was ist die Summe aus 12 und Zwei? Absenden